Abmahnung dpa Deutsche Presse Agentur GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma dpa Deutsche Presse Agentur GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: KSP Rechtsanwälte

Abmahner: dpa Deutsche Presse Agentur GmbH
Begründung:

angebliche Verletzung von Urheberrechten durch die unerlaubte Verwendung von Textmaterial auf einer Homepage

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Homepage, Internetauftritt
Schadensersatzforderung: 600 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?    

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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