Abmahnung Druckecke, Inh. Matthias Neumann

Die Firma Druckecke, Inh. Matthias Neumann, hat einen Ebay-Händler wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Druckecke, Inh. Matthias Neumann
  • Begründung: 
    • OS-Link nicht klickbar
    • fehlende Datenschutzerklärung
    • fehlender Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten bei der Eingabe der Daten für die Vertragserklärung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Gegenstandswert: 15.000,00 €

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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    © Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.