Abmahnung Eisgold GmbH
Die Firma Eisgold GmbH hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unzureichender Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt,
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Eisgold GmbH
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
- angeblich unzureichende Angaben zur Vertragssprache
- angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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