Abmahnung Erbengemeinschaft Astrid Lindgren
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Erbengemeinschaft Astrid Lindgren
Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke ”Villa Kunterbunt”
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Website
Gegenstandswert: 50.000 Euro