Abmahnung Erbengemeinschaft Astrid Lindgren „Villa Kunterbunt“

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Erbengemeinschaft Astrid Lindgren Markenrechtserletzungen ab.

Überblick und Inhalt: 

Abmahner: Erbengemeinschaft Astrid Lindgren
Begründung:

Markenrechtsverletzung an der Marke “Villa Kunterbunt”.

Rechtlicher Bezug: Markenrecht

 

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