Abmahnung der Firma Euro Trade
Abmahnung wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Euro Trade vor, in der die folgenden angeblichen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, die Health-Claim Verordnung sowie rechtswidrige AGB gerügt werden.
Insbesondere ging es darum, dass
- die Grundpreise je Mengeneinheit i.S.d. §§ 2 I , 2 III PAngV nicht angegeben worden seien.
- die Informationspflichten des Art. 10 II HCV beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln nicht beachtet worden seien.
Zudem sei die nachstehende, angeblich rechtswidrige, Klausel verwendet worden:
„Ich möchte regelmäßig interessante Angebote per E-Mail erhalten. Meine E-Mail Adresse wird nicht an andere Unternehmen weiteregegeben. Diese Einwilliung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich den Link „Abmelden“ am Ende des Newsletters anklicke.“
Hinweis:
Ob derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.