Abmahnung FLEX Elektrowerkzeuge GmbH: Schutzrechtsverletzung an der Marke „Flex“
Die Firma FLEX Elektrowerkzeuge GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: FLEX Elektrowerkzeuge GmbH
- Begründung: Der Händler bewerbe einen Winkelschleifer mit dem Markenbegriff “FLEX” ohne die dafür erforderliche Autorisierung zu besitzen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert/Streitwert: 20.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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