Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblich nicht autorisiertem Online-Vertrieb vorgelegt

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien durch den Online-Vertrieb von Aloe Vera Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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