Abmahnung Four Ace Europe GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Four Ace Europe GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Four Ace Europe GmbH
Begründung:angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Skike” durch nicht erlaubte Domainregistrierung
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Online-Shop
Gegenstandswert: 175.000 Euro
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma Four Ace Europe GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
weiterführende Links
Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:
Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de