Update Abmahnung Georges Gaudot
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln wurde eine weitere Abmahnung des Herrn Georges Gaudot wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgelegt.
Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Georges Gaudot
- Begründung: angeblich unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten („eBay Gebühren übernehme ich“ )
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 5.100 Euro
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