Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Geto Gold Musikverlag GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Fareds
Abmahner: Geto Gold Musikverlag GbR
Begründung:angeblich unerlaubte Verwertung des Werkes: “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / TauschbörseGegenstandswert: 10.000 €
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma Geto Gold Musikverlag GbR beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
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