Abmahnung Glücksshop UG
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Glücksshop UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Informationen zum Vertragsschluss und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Glücksshop UG
Begründung:angeblich fehlende Informationen zum Vertragsschluss
angebliche Verstöße gegen das BatterieG
angeblich fehlender Hinweis auf die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
angeblich fehlende Infos zur Speicherung des VertragtextesRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de