Abmahnung Grillfürst GmbH

Die Firma Grillfürst GmbH hat einen Onlineshop-Betreiber wegen fehlender Grundpreisangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Grillfürst GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Grundpreisangaben
    • irreführende Werbung mit dem Garantieversprechen („20 Jahre Garantie auf die einwandfreie Verarbeitung und Funktion“)
    • widersprüchliche Angaben zur den Versandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 25.000,00 €

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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