Update Abmahnung Hanse Lager GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Hanse Lager GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Thomas Lunk

Abmahner: Hanse Lager GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben bei der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 €

Wissenswert: Auf eine Abmahnung reagieren oder nicht ?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie einer Abmahnung nicht folgen und im Prinzip auf diese nicht reagieren müssen, wenn Sie jemand abmahnt, der dazu gar nicht berechtigt ist.

Dies gilt selbst dann, wenn Sie tatsächlich einen an für sich abmahnfähigen Rechtsverstoß begangen haben.

Allerdings kann die Nichtbeachtung einer vermeintlich unberechtigten Abmahnung ein Risiko sein, denn es gibt Fälle, in denen die Abmahnberechtigung unklar oder zumindest fraglich erscheint – hier würden Sie ein erhebliches Prozess- und Kostenrisiko eingehen, wenn Sie den Fall im Zweifel nicht sorgfältig prüfen oder professionell prüfen lassen.

Sollte der Absender ein Anwalt sein, so überprüfen Sie, ob er Ihnen eine gültige Vollmacht mitgeschickt hat, aus der Sie ersehen können, dass er tatsächlich für einen Anspruchsberechtigten handelt.

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