Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn und Rücksendung
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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