Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Wirkungsversprechen bei Cranberry Kapseln
Die Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Health Claims Verordnung abgemahnt.
Die abmahnende Apothekeninhaberin sieht in dem Verstoß eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Handlung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
- Begründung: Gesundheitsbezogene Angaben und Wirkungsversprechen beim Verkauf von Cranberry Kapseln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 20.000 €
Unsere Empfehlung
- Die der Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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