Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB
Herr Heinz-Dieter Obitz hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Heinz-Dieter Obitz
- Begründung: angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich Nebenabreden und Erfüllungsort
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Unsere Empfehlung
- Die der Abmahnung des Herrn Heinz-Dieter Obitz beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
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