Update Abmahnung Helo GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Helo GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Helo GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
angeblich fehlerhafte Angaben zum Vertragsschluss

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 22.500 Euro

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Helo GmbH & Co KG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

weiterführende Links

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