Abmahnung Hiddemann & Weiss GbR: Anbieterkennzeichnung fehlt
Die Firma Hiddemann & Weiss GbR hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Anbieterkennzeichnung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Hiddemann & Weiss GbR
- Begründung:
- fehlende Anbieterkennzeichnung
- fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlende Informationen zum Vertragsschluss
- fehlende Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht / Musterwiderrufsformular fehlt
- fehlender OS-Link
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 30.000,– €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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