Abmahnung ICS International Concert Service GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma ICS International Concert Service GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: ICS International Concert Service GmbH
- Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „W.O.A.“ durch den Vertrieb von Produkten mit dem Begriff „WOA“ (Verwechslungsgefahr)
- Rechtlicher Bezug: Markenrecht, Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 50.000 €
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma ICS International Concert Service GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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