Abmahnung IDO Verband: Angaben zur Muster-Widerrufsbelehrung unzulässig
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzulässiger Angaben zur Muster-Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende Belehrung zum Widerrufsrecht
- unzulässige Angaben zur Muster-Widerrufsbelehrung
- gesetzeswidrige Belehrung zur Ersatzpflicht
- fehlende Pflichtinformation zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- unzureichende Angaben zur Lieferzeit
- fehlende Datenschutzerklärung
- unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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