Abmahnung IDO Verband: Angaben zur Widerrufsbelehrung entsprechen nicht dem amtlichen Muster
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen unzureichender Angaben im Fließtext der Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem amtlichen Muster (Überschriften im Fließtext fehlen)
- fehlende Grundpreisangaben bei Fertigpackungen nach Volumen (hier: Reinigungs- u. Hygieneartikel)
- fehlende gesetzliche Kennzeichnung bei Nahrungsergänzungsmitteln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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