Abmahnung IDO Verband: Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen gegen das Gesetz
Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen einer gesetzeswidrigen Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- falsche Belehrung über die Form des Widerrufs
- fehlender OS-Link
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- gesetzeswidrige Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- fehlende Grundpreisangabe
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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