Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben nicht ausreichend
Der IDO Verband hat einen Onlineshop-Händler wegen nicht hinreichend bestimmter Lieferzeitangaben und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren
- nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben
- fehlende Grundpreisangaben bei Fertigpackungen nach Gewicht
- fehlende Pflichtinformationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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