Abmahnung IDO Verband: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nicht vorgenommen
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Registrierung bei der ZSVR und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
- unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“
- fehlende Angaben, ob Preise die Umsatzsteuer oder sonstige Preisbestandteile enthalten
- fehlende Grundpreisangaben bei Fertigpackungen nach Volumen, Gewicht
- fehlende Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 226,20 € brutto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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