Abmahnung IDO Verband: Speicherung Vertragstext & gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich unvollständigen, gesetzlich vorgeschriebenen, Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • es fehle die Angabe zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
    • es fehlen Informationen darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert und wie er dem Verbraucher zugänglich gemacht wird
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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