Abmahnung Inge Agte: Privatverkauf
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Inge Agte die Verkaufsplattform ebay betreffend vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Bernhard Agte
- Abmahner: Inge Agte
- Begründung: Privatverkäufe (Kosmetikartikel bzw. Mascara) sollen angeblich gewerblichen Charakter haben
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 8.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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