Abmahnung Ingo Massalski
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Ingo Massalski wegen angeblich widersprüchlichen Angaben zu den Rücksendekosten und der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Ingo Massalski
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
- angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Liste häufiger Abmahngründe
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