Abmahnung Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
Die Firma Inpetto Caffe Vollmer und Sohn hat einen Mitbewerber wegen angeblicher Irreführung abgemahnt.
Überblick und Inhalt:
- Abmahner: Inpetto Caffe Vollmer und Sohn
- Begründung: Angeblich irreführende Angaben bezüglich der Lieferfähigkeit eines Mitbewerberproduktes
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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