Abmahnung iOcean UG (haftungsbeschränkt): Nicht zulässige Werbung mit Materialbezeichnung
Die Firma iOcean UG (haftungsbeschränkt) hat einen Ebay-Händler wegen einer unzulässigen Werbung mit der Materialbezeichnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: iOcean UG (haftungsbeschränkt)
- Begründung: Unzulässige Werbung mit der Materialbezeichnung „PU Leder“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 3.000,– €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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