Abmahnung Jan Weidenbach

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblich nicht autorisierter Erfassung der IP-Adresse eines Webseitennutzers eines Webshops vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung: angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung der IP-Adresse beim Besuch eines Webshops
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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