Abmahnung Jan Weidenbach
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblich nicht autorisierter Erfassung der IP-Adresse eines Webseitennutzers eines Webshops vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Jan Weidenbach
- Begründung: angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung der IP-Adresse beim Besuch eines Webshops
- Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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