Abmahnung Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
Die Firma Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG hat einen Mitbewerber auf Amazon, der u.a. Knoblauch in Öl vertreibt, wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Johs. von Ehren Garten GmbH & Co. KG
- Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Knoblauch in Öl und weiteren Produkten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbaucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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