Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jürgen Theißen wegen angeblich unzureichender Tetilkennzeichnung vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Jürgen Theißen
- Begründung: angeblicher Vertrieb von Herrenunterwäsche ohne ordentliche Textilkennzeichnung (100% Baumwolle)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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