Abmahnung K2 Sports
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Ks Sports wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblicher Nachahmung von Produkten.
Überblick und Inhalt
Abmahner: K2 Sports
Begründung:angebliche Markenrechtsverletzung durch Nachahmung der Produkte („K2 Sports“)
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 150.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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