Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG vorgelegt, in der angebliche Irreführung durch Werbung mit dem Begriff „Switzerland“ gerügt wird.

 

 

Überblick und Inhalt  

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Switzerland“ beim Vertrieb von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €    

 

Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung

Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?  

 

 

Sachverhalt zutreffend ?

Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.  

 

Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ?

Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.  

 

Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ?

Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.  

 

Ist die Abmahnung ernst gemeint ?

Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.  

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.    

 

Abmahnung erhalten ?

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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