Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kohlpaintner GmbH wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises vor.
Beanstandet wird, dass beim Verkauf von Kabeln nach Länge die Angabe des Grundpreises fehlen würde.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Kohlpaintner GmbH
- Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Kabeln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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