Abmahnung Kreishandwerkschaft Mittelrhein
Die Kreishandwerkschaft Mittelrhein hat einen E-Mail Versender wegen unlauteren Handelns abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Kreishandwerkschaft Mittelrhein
- Begründung:
- E-Mail Versand ohne Einverständnis des Empfängers
- Irreführung durch die Wahl einer Internetadresse
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Homepage
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 20.000 €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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