Abmahnung LWT e.K. Lars Weggen
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma LWT e.K., Inhaber Lars Weggen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: LWT e.K., Inhaber Lars Weggen
Begründung:angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Verkauf/Vertrieb von Streusalz
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 Euro
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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