Abmahnung Lemm 2 media & sales GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lemm 2 media & sales GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen

Abmahner: media & sales GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung 
angeblich fehlende Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 15.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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