Abmahnung Lemm2 media & sales GmbH: Fehlerhafte Widerrufsfrit
Der IT-Recht Kanzlei München eine Abmahnung der Firma Lemm2 media & sales GmbH wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen
- Abmahner: Lemm2media & sales GmbH
- Begründung: angeblich fehlerhafte Informationen zur Widerrufsfrist
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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