Abmahnung Lemm2 media & sales GmbH: Widerrufsbelehrung und Pflichtangaben
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Lemm2 media & sales GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen
Abmahner: Lemme 2media & sales GmbH
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
angeblich fehlende PflichtangabenRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 15.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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