Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Beleuchtungskörper ohne EAR Registrierung

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen des angeblich unlauteren Vertriebs von Beleuchtungskörpern abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung: fehlende EAR-Registrierung von Beleuchtungskörpern und damit unlauterer Vertrieb
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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