Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchtmitteln
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich wiederholt fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
- Begründung:
- angeblich wiederholt fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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