Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH „fehlende Registrierung“
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender EAR Rgistrierung.
Überblick und Inhalt
Abmahner:Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Begründung:
angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Beleuchtungskörpern
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Kauflux
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),
Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung
Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?
Sachverhalt zutreffend ? Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.
Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ? Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.
Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ? Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
Ist die Abmahnung ernst gemeint ?
Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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