Abmahnung Michael Ochmann, Firma Lydenti

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung vor.

 

 
Begründet wird diese mit angeblich wettbewerbswidrigem Vertrieb von Produkten zur Zahnbleichung

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidriger Vertrieb von Bleaching Produkten an Verbraucher
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

 

Unsere Empfehlung

 

Die der Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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