Update Abmahnung Fa. Lydenti, Michael Ochmann
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzulässigem Vertrieb von Zahnbleichungs-Produkten mit Wasserstoffperoxid.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
- Begründung: angeblich unlauterer Vertrieb von Zahn-Bleaching-Produkten an Verbraucher
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 50.000 €
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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