Update Abmahnung LZA Deutschland UG
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma LZA Deutschland UG wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: LZA Deutschland UG
Begründung:angeblich fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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