Abmahnung Mainova AG
Die Mainova AG hat einen Anbieter von Strom wegen angeblich irreführender Preisangaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Mainova AG
- Begründung: Angeblich irreführende Blickfang-Werbung auf einer Webseite und einem Werbe-Flyer (der optisch in den Vordergrund gestellte Preis sei nicht der tatsächliche Preis pro Kilowattstunde)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webseite
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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