Abmahnung absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR
Die Firma absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bezogen auf die Grundpreisangabe abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR:
- Abmahner: absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR
- Begründung: fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kettenöl für Fahrräder
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert/Streitwert: 20.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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