Abmahnung Wirbellosenzucht und Handel Datta, Margarethe Datta
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Wirbellosenzucht und Handel Datta, Margarethe Datta wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Dr. Philipp Hammerich
- Abmahner: Wirbellosenzucht und Handel Datta, Margarethe Datta
- Begründung: angeblicher Ausschluss des Widerrufsrechts
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Unsere Empfehlung
- Die der Abmahnung der Firma Wirbellosenzucht und Handel Datta, Margarethe Datta beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen. - Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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